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Bedingungsgemäß versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter aufgrund der jeweiligen Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen oder Verbote entgegenstehen. Dies gilt auch für Tätigkeiten und Behandlungen, die ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung durchgeführt werden.
Versichert sind zu einem Beitrag alle angestellten Mitarbeiter und alle Praxen, sowie alle zur Behandlung zugelassenen Apparate. Wie von Berufsverbänden empfohlen, ist auch ein Erweiterter Strafrechtsschutz mit eingeschlossen.
Ohne gesonderte Beitragsberechnung ist eine Familien-Privathaftpflichtversicherung (PHV) sowie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung (für bis zu 2 Hunde) mitversichert. Die PHV kann auf Wunsch ausgeschlossen werden, wofür ein Nachlass gewährt wird.
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