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Mit dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer für Sie folgende Aufgaben: Er prüft zunächst ob Sie, als Versicherter, gegenüber dem Geschädigten haften. Ist die Haftung gegeben, so wird als nächstes geprüft, ob die Ansprüche des Geschädigten der Höhe nach berechtigt sind.
Verläuft die Haftungsprüfung positiv, so wird der Versicherer berechtigte Ansprüche des Geschädigten bedingungsgemäß befriedigen. Verläuft die Haftungsprüfung negativ, dann wehrt der Versicherer die Ansprüche ab. Sollten Sie als Versicherungsnehmer vom Anspruchsteller daraufhin verklagt werden, so führt der Versicherer den Rechtsstreit auf eigene Kosten und in Ihrem Namen (so genannte Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung).
Bei ungünstigem Prozessausgang – das Gericht verurteilt Sie zur Zahlung – muss der Versicherer, außer der Entschädigungsleistung, auch die Prozesskosten übernehmen.
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