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Lothar J. Riesterer
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 Berufshaftpflichtversicherung
 Selbstständig / freiberuflich tätige Hebamme ohne aktive Geburtshilfe

Mit dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer für Sie folgende Aufgaben: Er prüft zunächst ob Sie, als Versicherter, gegenüber dem Geschädigten haften. Ist die Haftung gegeben, so wird als nächstes geprüft, ob die Ansprüche des Geschädigten der Höhe nach berechtigt sind.

Verläuft die Haftungsprüfung positiv, so wird der Versicherer berechtigte Ansprüche des Geschädigten bedingungsgemäß befriedigen. Verläuft die Haftungsprüfung negativ, dann wehrt der Versicherer die Ansprüche ab. Sollten Sie als Versicherungsnehmer vom Anspruchsteller daraufhin verklagt werden, so führt der Versicherer den Rechtsstreit auf eigene Kosten und in Ihrem Namen (so genannte Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung).

Bei ungünstigem Prozessausgang – das Gericht verurteilt Sie zur Zahlung – muss der Versicherer, außer der Entschädigungsleistung, auch die Prozesskosten übernehmen.

Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme aus der Schwangerenbetreuung, Schwangerschaftsnachsorge (z. B. Rückbildungsgymnastik) und Neugeborenenpflege. Mitversichert gilt die Durchführung von Babyschwimm-, Babymassage- und PEKiP®-Kursen. Nicht versichert gilt die Vornahme von Geburtshilfe, d. h. die aktive Mitwirkung bei der Geburt, außer als Erste-Hilfe- Leistung.

Erweiterter beruflicher Strafrechtsschutz: Neben Ansprüchen privatrechtlichen Inhalts versichert dieser Spezialtarif auch die Kosten einer sogenannten strafrechtlichen Verteidigung, wenn es sich um einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch handelt.

Optionaler Einschluss:

-  Privathaftpflichtversicherung zu Sonderkonditionen für die ganze Familie bzw. Lebenspartner

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>> Details

Berufshaftpflichtversicherung

Jahresbeiträge zur Berufshaftpflichtversicherung

Versicherungssummen pauschal für Personen- und Sachschäden, 500.000,-- EUR Vermögensschäden

3 Mio. EUR

5 Mio. EUR

(Alle Beiträge zuzüglich 19 % Versicherungssteuer)

Hebamme ohne aktive Geburtshilfe

140,00 EUR

190,00 EUR

Zusatzbaustein:

Einschluss einer Familien-Privathaftpflichtversicherung

55,00 EUR

66,00 EUR

Stand: 2011
Irrtum vorbehalten. Maßgeblich sind die aktuellen Tarifbeiträge und gedruckten Versicherungsbedingungen  zum Zeitpunkt der Antragstellung.

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